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Zuzahlungsinformation
Für das Heilmittel Ergotherapie müssen
Sie, wie für andere Heilmittel auch, eine Zuzahlung leisten.
Die Gesamtsumme der jährlichen
Zuzahlungen beträgt 1% bzw. 2% Ihres Gesamtjahres-Brutto-Einkommens.
1% des Gesamt-Brutto-Einkommens zahlen Patienten, die unter die so
genannte "Chronikerregelung" fallen. Als chronisch krank
gilt, wer sich seit mehr als einem Jahr mit der gleichen Diagnose
in ärztlicher Behandlung befindet. Dies muss Ihr Facharzt attestieren,
das Attest muss bei der Krankenkasse eingereicht werden.
Bis zum Erreichen der entsprechenden Summe sammeln sie bitte alle
Rechnungen und Quittungen für Medikamente oder Heilmittel, die
sie bezahlt haben. Bei Einreichung dieser, erhalten Sie die Befreiungskarte
von Ihrer Krankenversicherung.
2% des Gesamt-Brutto-Einkommens müssen Sie an Zuzahlung leisten,
wenn Sie weniger als ein Jahr aufgrund der gleichen Erkrankung in
Behandlung sind, die Chronikerregelung also auf Sie nicht zutrifft.
Wie hoch ist die Zuzahlung zur
ergotherapeutischen Behandlung?
Ihre Krankenkasse fordert von Ihnen eine 10%ige Zuzahlung zu Ihrer
Heilbehandlung und 10 Euro Pauschale pro Rezept.
Hier ein Beispiel:
Ihr
Arzt verschreibt Ihnen:
10
Einheiten psychisch-funktionelle-Behandlung / Gruppentherapie
Die Behandlungseinheit von 90 Minuten kostet Ihre Krankenkasse ca.
20 Euro.
Ihre Zuzahlung beträgt also ca. 2 Euro.
Zu den 20 Euro für 10 Behandlungseinheiten kommen noch die 10
Euro Rezeptgebühr.
Insgesamt beträgt Ihre Zuzahlung zu dieser Verordnung also ca.
30 Euro.
Sollten Sie dazu noch Fragen haben, rufen Sie uns ruhig an oder nehmen
Sie Kontakt per E-Mail auf.
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